Ethische Geschäftsführung
nichtfinanzielle Belange
Die Galenica Gruppe trägt als Unternehmen im Gesundheitsmarkt gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Kundinnen, Patientinnen, Partnern, Mitarbeitenden, Aktionärinnen und der Öffentlichkeit. Dazu gehört, dass sich Galenica jederzeit an die geltenden Gesetze hält, Grundwerte respektiert und sich zu ethisch nachhaltigem Handeln verpflichtet.

GRI 3-3
Art. 964b Abs. 1 OR
Art. 964b Abs. 2 Ziff. 4 OR
Das Bekenntnis zu Gesetzes- und Richtlinientreue sowie zu integrem Verhalten ist grundlegender Teil der Unternehmenskultur von Galenica und ein beständiger Fokus unserer Unternehmensführung. Dabei beginnt die Pflicht zur Einhaltung der Gesetze im Unternehmensalltag bei jeder und jedem Mitarbeitenden. Damit tragen wir zu einer friedlichen und inklusiven Gesellschaft bei.
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Auswirkungen, Risiken & Chancen |
Charakterisierung |
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Unethische Geschäftspraktiken haben direkt negative Auswirkungen auf Mitarbeitende, Kunden und Lieferanten bzw. können deren Interessen verletzen. |
Negativ, potenziell Ganze Wertschöpfungskette |
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Eine ethische und transparente Unternehmensführung kann zu mehr Fairness und Verantwortlichkeit führen, was das Vertrauen in das Unternehmen und die Branche im Allgemeinen stärken kann. |
Positiv, potenziell Ganze Wertschöpfungskette |
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Unethisches Verhalten kann zu Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Korruption, wettbewerbswidrigem Verhalten führen, welche finanzielle sowie Reputationsschäden mit sich ziehen können. |
Risiko Eigener Betrieb |
GRI 3-3
Art. 964b Abs. 2 Ziff. 5 OR
Unsere Zielsetzung
Wir verfolgen das klare Ziel, jegliche Form von Gesetzesverstössen, Korruption und unethischem Verhalten konsequent zu verhindern. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, setzen wir auf ein präventives und wirksames Compliance-System, das insbesondere auf regelmässige, zielgruppengerechte Schulungen und Sensibilisierungsmassnahmen für Mitarbeitende abzielt.
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Ziel |
Status |
Zieljahr |
Messparameter |
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2025 |
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2024 |
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Wir sensibilisieren unsere Mitarbeitenden zielgruppengerecht mindestens 6-mal jährlich im Bereich Compliance. |
= |
Jährlich |
Anzahl Massnahmen |
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9 |
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7 |
↗ Realistisch
→ Teilweise verzögert/kritisch
↘ Kritisch
= Erreicht
× Nicht erreicht
GRI 2-23, 2-24, 2-25, 2-26
GRI 3-3
Art. 964b Abs. 2 Ziff. 2-3 OR
Unser Managementansatz
Compliance bildet für Galenica die Grundlage für Vertrauen, Integrität und nachhaltigen Unternehmenserfolg. Wir verpflichten uns zu einem integren Verhalten und zur konsequenten Einhaltung aller relevanten Gesetze, Richtlinien und Standards – darunter auch firmeneigene und branchenübliche Kodizes. Dazu zählen zum Beispiel gesetzliche Vorgaben aus dem Heilmittel-, Datenschutz-, Krankenversicherungs-, Arbeits-, Kartell-, Steuer- und Strafrecht sowie internationale Standards wie ISO 14001 oder GDP. Darüber hinaus achten wir in all unseren Geschäftstätigkeiten auf die Wahrung der Menschenrechte. Der Rechtsdienst der Galenica Gruppe berät sämtliche Gesellschaften und Unternehmensbereiche, die Rechtsvorschriften korrekt auszulegen und anzuwenden. Er unterstützt ausserdem dabei, neue gesetzliche Bestimmungen im Unternehmen umzusetzen. Ergänzend stehen den Mitarbeitenden der Galenica Gruppe vermehrt auch digitale Hilfsmittel zur Verfügung, welche sie dabei unterstützen, rechtskonform zu handeln.
GRI 2-1, 2-9, 2-10, 2-11, 2-15
GRI 2-18, 2-19, 2-20
Unternehmensführung
Die Galenica Gruppe legt grossen Wert auf eine verantwortungsvolle und ethische Unternehmensführung. Die Galenica AG als oberste Muttergesellschaft hat Ihren Sitz am Untermattweg 8, 3027 Bern, Schweiz. Galenica ist an der SIX Swiss Exchange kotiert und verfügt über Tochtergesellschaften in der Schweiz, Deutschland und Österreich. Details zur Gruppenstruktur sind im Corporate-Governance-Bericht aufgeführt. Zur Wahrung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung ist die Organisation des Verwaltungsrats als oberstes Führungsorgan klar geregelt. Zudem wird durch verbindliche Regeln und Prozesse sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte entstehen. Weiterführende Informationen hierzu finden sich im Corporate-Governance-Bericht. Ergänzend dazu sind auch die Vergütungspolitik sowie die Verfahren zur Festlegung der Vergütung transparent ausgestaltet. Die Bewertung der Leistung und die Vergütungssysteme für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung sind im Remuneration Report detailliert beschrieben.
GRI 2-15, 2-23, 2-24
Art. 964b Abs. 1 OR
Verhaltenskodex
Zentrales Instrument ist der Verhaltenskodex der Galenica Gruppe, der ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen die ethischen Regeln und Normen festhält, die alle Mitarbeitenden einhalten müssen. Er wurde durch den Revisions- und Risikoausschuss des Verwaltungsrats genehmigt und ist von sämtlichen Mitarbeitenden bei Stellenantritt als Teil des Mitarbeiterhandbuches zu akzeptieren. Der Kodex umfasst unter anderem Bestimmungen zu Interessenskonflikten, Insidergeschäften oder Korruption, sowie zum Schutz der Umwelt. Des Weiteren beinhaltet der Kodex klare Bekenntnisse zu den Menschenrechten wie faire Arbeitsbedingungen, dem Ausschluss von Kinder- oder Zwangsarbeit, der Diskriminierung sowie der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden. Damit trägt der Verhaltenskodex zur Enttabuisierung gewisser Grauzonen bei.
Führungskräfte sind dafür verantwortlich, konkrete Konfliktsituationen im Geschäftsalltag zu thematisieren und aufzuarbeiten.
Der Bereich Pharmacies hat zusätzlich einen spezifischen Verhaltenskodex, der als verbindliche interne Arbeitsanweisung dazu dient, die pharmazeutische Unabhängigkeit der Apotheker und Apothekerinnen jederzeit zu gewährleisten und damit die Gesundheit sowie die Wünsche der Patienten und Patientinnen stets prioritär zu behandeln.
GRI 205-3, 206-1
Art. 964b Abs. 1 OR
Verhinderung von Korruption und wettbewerbswidrigem Verhalten
Als grösstes Gesundheitsnetzwerk der Schweiz sind Korruptionsbekämpfung und das Verhindern von wettbewerbswidrigem Verhalten zentrale Themen für Galenica. Beide Themen sind im Verhaltenskodex geregelt. Ergänzend zum Verhaltenskodex der Gruppe sowie jenen für Lieferanten, legt die Antikorruptions-Policy zusätzlich die Grundsätze und Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung fest und regelt deren Umsetzung durch Mitarbeitende und Geschäftspartner der Galenica Gruppe. Jegliche Form von korruptem Verhalten oder Bestechung gegenüber Amtsträgern und Privatpersonen, sei es direkt oder über Dritte, ist verboten. In Bezug auf Korruption und Bestechung durch Mitarbeitende, Partner, Lieferanten oder Vertreter von Drittparteien herrscht bei Galenica ein Nulltoleranz-Ansatz.
Der Galenica Gruppe sind im Berichtsjahr keine Fälle von Korruption bekannt. Zudem gab es keine neuen Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten und Verstössen gegen die Kartell- und Wettbewerbsgesetzgebung.
GRI 2-27, 205-2
Schulungen zu Compliance und ethischem Verhalten
Zur Sicherstellung von Compliance und ethischem Verhalten setzen wir auf ein umfassendes Vorgehen entlang der Handlungsfelder Prävention, Aufdeckung und Reaktion. Zentrales Instrument für die Prävention sind Schulungen und Sensibilisierungsmassnahmen zu den Gesetzen, Richtlinien sowie den betriebsinternen und branchenüblichen Kodizes und Policies. Das Ziel ist, die Mitarbeitenden mehrmals jährlich zielgruppengerecht zu den verschiedenen Themen zu schulen.
Im Jahr 2025 wurden neun Sensibilisierungsmassnahmen und Schulungen zum Thema Compliance durchgeführt und das Ziel somit erreicht. Zusätzlich wurden diese Schulungen durch zusätzliche Massnahmen ergänzt – darunter gezielte interne Mitteilungen, der Aufbau von Legal Maps und die kontinuierliche Verbesserung sowie die Entwicklung neuer Prozesse und Vorlagen. Damit stärken wir das Bewusstsein für Compliance und fördern ein integres Verhalten im Arbeitsalltag.
Im Jahr 2025 handelten alle Unternehmen der Galenica Gruppe gesetzeskonform. In den zwei bereits vor dem Berichtsjahr laufenden wettbewerbsrechtlichen Verfahren wurden die verfügten Sanktionen wesentlich geringer bemessen als ursprünglich erwartet.
GRI 2-16, 2-25, 2-26
Whistleblower-Meldestelle
Die Whistleblower-Meldestelle spielt eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von unethischem Verhalten und Gesetzesverstössen. Interne und externe Stakeholder können Bedenken bezüglich der Geschäftstätigkeit von Galenica über die externe Whistleblower-Meldestelle äussern. Diese bietet allen Mitarbeitenden und Geschäftspartnern die Möglichkeit, Verdachtsfälle auf Regelverstösse anonym zu melden. Alle Meldungen werden untersucht. Hinweise zu Korruption und Bestechung sind auch dem vom Verwaltungsrat eingesetzten Komitee zu melden. Den Mitarbeitenden stehen zudem verschiedene Gefässe und Anlaufstellen zur Verfügung, über welche sie Bedenken oder zentrale Anliegen melden können. Dazu gehören unter anderem der Bereich People & Culture, die Personalkommissionen, die Mitarbeitendenumfrage oder die jährlichen Mitarbeitendengespräche. Die Geschäftsleitung setzt sich mit zentralen und kritischen Punkten der Mitarbeitendenumfrage oder auch der Personalkommission auseinander und leitet wirkungsvolle Massnahmen ein.
Im Jahr 2025 wurde über die Whistleblower-Meldestelle ein Hinweis zu einem Diskriminierungsvorfall übermittelt. Die internen Abklärungen waren bereits initiiert, sodass die erforderlichen Schritte zur Klärung und Umsetzung zeitnah erfolgen konnten.