Externes Umfeld
Die schweizerische Gesundheitspolitik bleibt 2025 von verschiedenen Spannungsfeldern geprägt: Kostenwachstum bremsen, Versorgungsqualität stärken, Fachkräftemangel lindern und digitale Transformation beschleunigen. Vor allem das Ziel der Kosteneindämmung bleibt im Fokus, da die Gesundheitsausgaben in der Schweiz weiterhin steigen. Laut der aktuellen KOF-Gesundheitsausgabenprognose wird das Wachstum in den nächsten Jahren weiter zunehmen.

Anzahl Beschäftigte im Gesundheitswesen Schweiz
753’607
Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten (2024, Quelle: Bundesamt für Statistik)
Kostendruck und Prämienbelastung
Die Gesundheitsausgaben werden laut der jährlichen Prognose der Konjunkturforschungsstelle (KOF) der ETH Zürich 2025 über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre liegen und in den kommenden Jahren weiter steigen. Hauptgründe sind die Mengenausweitung und die steigenden Kosten der Langzeitpflege. Apotheken tragen geringfügig zum Wachstum bei.
Laut dem Helsana-Report 2025 steigen die Arzneimittelkosten aus drei Gründen. Erstens gibt es neue, hochpreisige Spezialtherapien, beispielsweise gegen Krebs oder für Immuntherapien. Zweitens führt die wachsende und alternde Gesellschaft zu einem Mengenanstieg und drittens bleibt der Einsatz von Generika und Biosimilars niedrig.
Auch die zunehmende Ambulantisierung erhöht die Kosten der prämienfinanzierten Grundversicherung. Mit der Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) ab 2028 wird diese Problematik gelöst. Der EFAS-Schlüssel sieht eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen vor. Dabei tragen die Kantone mindestens 26.9% und die Krankenversicherer maximal 73.1% der Nettokosten. Ab 2032 werden die Pflegekosten in EFAS integriert.
Massnahmenpaket Kostendämpfung 2 stärkt Apothekerschaft
Das Bundesparlament hat im Frühjahr 2025 das Kostendämpfungspaket 2 angenommen. Dieses konzentriert sich auf eine differenzierte Preisbildung bei hochpreisigen, umsatzstarken Arzneimitteln. Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) werden neu Preismodelle für Arzneimittel aufgenommen. Diese ermöglichen insbesondere bei innovativen Therapien Rückerstattungen, die Preisreduktionen von 20 bis 60 Prozent gegenüber dem Listenpreis bewirken sollen. Neu kann der Bund für Präparate mit grossem Marktvolumen Mengenrabatte festlegen. Ab einer bestimmten Umsatzschwelle fliesst somit ein Teil des Umsatzes an die Versicherer zurück. Gleichzeitig erlaubt eine vorläufige Vergütung ab Swissmedic-Zulassung den rascheren Zugang zu Arzneimitteln mit hohem medizinischem Bedarf.
Mit dem Massnahmenpaket Kostendämpfung 2 wird die Rechtsgrundlage geschaffen, Leistungen der Apothekerschaft zu erweitern, die von der Grundversicherung vergütet werden. Dies betrifft pharmazeutische Beratungen zur Optimierung der Arzneimitteltherapie und Therapietreue. Präventionsleistungen wie Impfungen können neu von der Grundversicherung übernommen werden.
Insgesamt werden mittelfristig Einsparungen von CHF 300 bis 400 Mio. pro Jahr erwartet. Ausnahmen für preisgünstige oder kostenintensive Medikamente sollen die Versorgungssicherheit stärken. Die Inkraftsetzung des Gesamtpakets ist gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) für Anfang 2027 geplant, wobei einzelne Elemente bereits vorher starten können.
Teilrevision Heilmittelgesetz 3a
Der Bundesrat hat im Herbst 2025 die Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes (Revision 3a) verabschiedet und dem Parlament überwiesen. Verschreibungen sollen künftig elektronisch ausgestellt und eingelöst werden, um Lesbarkeitsprobleme, Fälschungen und Mehrfacheinlösungen zu reduzieren. Die Verpflichtung zu E-Medikationsplänen soll die Therapietreue verbessern und die Kommunikation zwischen den Gesundheitsfachpersonen erleichtern.
In Einrichtungen, die stationäre pädiatrische Behandlungen durchführen, soll zudem ein elektronisches System zur Berechnung von Arzneimitteldosierungen zur Qualitätssicherung eingesetzt werden. Ferner werden Arzneimittel für neuartige Therapien im HMG spezifischer und klarer geregelt, um den Zugang zu innovativen Behandlungsformen zu verbessern. Als frühestmögliches Datum der Inkraftsetzung wird das Jahr 2028 genannt.
Agenda Grundversorgung
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat im November 2024 die Agenda Grundversorgung lanciert. Ziel ist, dass alle Menschen in der Schweiz auch in Zukunft Zugang zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Grundversorgung haben. Während einem Jahr intensiver Zusammenarbeit haben rund 50 Organisationen aus dem Gesundheitswesen gemeinsam einen Fachbericht erarbeitet. Dieser wurde im Dezember 2025 der Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) übergeben. Die Schlussfassung wird allerdings nicht von allen beteiligten Organisationen gestützt. Auch wird kritisiert, dass wesentliche Elemente der Grundversorgung fehlen, z.B. die Frauengesundheit.
Apotheken werden im Bericht explizit als Partner der Hausarztpraxen genannt und sollen in die koordinierte, kontinuierliche Versorgung einbezogen werden. Als Teil der «bedarfsgerechten Zugänge» für Personen mit akuten Beschwerden oder Beratungsbedarf sollen sie Hausarztpraxen, Notrufzentralen, Rettungsdienste und Spitalnotfallstationen entlasten. Eine geplante Kompetenzmatrix soll klären, welche Berufsgruppe welche Leistungen bei einfachen Beschwerden erbringen darf. Dabei werden Apotheken explizit einbezogen.
Die Gesundheitsministerin wird im Jahr 2026 die Massnahmen priorisieren, die in der Kompetenz des Bundes sind. Sie wird das weitere Vorgehen im Austausch mit den betroffenen Akteuren festlegen.

Nationales Digitalisierungsprogramm DigiSanté
Mit dem Beginn der operativen Phase von DigiSanté im Jahr 2025 wird die digitale Transformation des Gesundheitswesens zu einem strategischen Schwerpunktthema der Gesundheitspolitik. Das zehnjährige Programm wurde im Auftrag des BAG gemeinsam mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) erarbeitet. Es zielt darauf ab, einen nationalen Gesundheitsdatenraum zu schaffen, die Nutzung von E-Rezepten und E-Medikationsplänen voranzutreiben sowie die Qualität, die Patientensicherheit und die Effizienz der Versorgung messbar zu erhöhen. Damit entstehen für Leistungserbringer und Unternehmen sowohl neue Anforderungen an Interoperabilität, Datensicherheit und Prozessstandardisierung als auch neue Möglichkeiten für vernetzte Versorgungsangebote sowie datenbasierte Dienstleistungen.
Transparenz und Integrität
Das BAG ist für die Umsetzung der Bestimmungen zur Integrität und Transparenz im Heilmittelgesetz (Art. 55 und 56 HMG) zuständig. Es hat anfangs Dezember 2025 eine Präzisierung der Praxis betreffend die Abgeltung von Werbemassnahmen durch Pharmaunternehmen in Arztpraxen, Apotheken und weiteren Einrichtungen kommuniziert, die per sofort Gültigkeit hat. Laut Auffassung des BAG darf bei Werbemassnahmen nicht der Marktwert der Werbeleistung, sondern nur der tatsächliche Aufwand der Arbeitsleistung abgegolten werden. Darunter versteht das BAG beispielsweise das An- und Ausstellen eines Werbebildschirms, nicht aber der Gegenwert der gezeigten Werbung. Zahlreiche Verbände im Gesundheitswesen wehren sich gegen diese Praxisänderung, da es dafür weder eine rechtliche Grundlage noch eine Notwendigkeit gebe. Es ist zu erwarten, dass die Rechtmässigkeit der Praxisänderung gerichtlich geklärt werden muss.
Das Parlament hat sich im Jahr 2025 gegen eine Verschärfung der Regeln entschieden, indem es eine parlamentarische Initiative mit dem Titel «Pharmazeutische Industrie und Medizin. Mehr Transparenz.» definitiv ablehnte. Diese sah Verschärfungen im Heilmittelgesetz bezüglich der Offenlegung von Interessenbindungen und der Annahme «geldwerter Vorteile» vor.
Neue leistungsorientierte Abgeltung LOA V
Die Tarifpartner Prio.Swiss und der schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse haben nach langer Beratung am 1. Juni 2025 eine überarbeitete Version des neuen Apothekertarifs LOA V beim Bundesrat zur abschliessenden Prüfung eingereicht. Dieser genehmigte LOA V im Oktober 2025.
Die LOA V umfasst eine differenziertere Leistungsstruktur, ein Bonus-Malus-System für Einsparungen, ein Monitoring mit Mengenbremsen sowie neue Tarife. Letzteres gilt zum Beispiel für die Substitution auf Generika oder Biosimilars, die maschinelle Verblisterung oder den Versandkanal. Hervorzuheben ist, dass die Verblisterung neu im Tarifvertrag enthalten ist. Neu ist auch, dass der Versandhandel von der LOA V profitieren kann. Damit werden die bisher pauschal vergüteten Tätigkeiten der Apotheken granularer abgebildet und stärker an die Förderung von Generika und Biosimilars sowie die Kostendämpfung gekoppelt. Die LOA V ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz
42’602
(2024, Quelle: Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte)
Aufweichung Territorialitätsprinzip
Der Bundesrat hat sich im Rahmen einer Vernehmlassung eine KVG-Änderung vorgeschlagen, wonach bestimmte Mittel und Gegenstände auf ärztliche Anordnung hin im EWR-Raum gekauft und über die Grundversicherung abgerechnet werden können.
Die Vernehmlassung endete im März 2025. Während grosse politische Parteien die Vorlage unterstützen, sprechen sich betroffene Berufsverbände wie pharmaSuisse dagegen aus. Offen ist, wann der Bundesrat den Gesetzesentwurf ans Parlament überweisen wird.
Der Ständerat hat sich 2025 gleich zweimal gegen eine Aufweichung des Territorialitätsprinzips ausgesprochen. Er lehnte eine Motion ab, welche die Vergütung von Medikamenten und Hilfsmitteln vorsah, welche im Ausland gekauft werden. Es wurde befürchtet, dass inländische Leistungserbringer wie Apotheken und der Pharma-Grosshandel im Falle der Annahme der Motion benachteiligt werden. Auch werde die Versorgungssicherheit gefährdet, wenn Käufe systematisch ins Ausland verlagert würden. Zudem bestand die Befürchtung, dass bei Auslandkäufen gefälschte Arzneimittel in die Schweiz importiert werden. Aus Sicht der Patientensicherheit ist es problematisch, dass Rückrufe von Arzneimitteln auf Patientenseite nicht möglich sind, die im Ausland gekauft werden.
Auch sprach sich der Ständerat gegen eine Motion aus, die Pilotprojekte zur Finanzierung medizinischer Leistungen in Nachbarländern über die Grundversicherung vorsah.
Mit der definitiven Ablehnung beider Motionen hat das Parlament das Territorialitätsprinzip gestärkt.
Abgeschlossene Vernehmlassungen
Im Jahr 2025 wurden viele Vernehmlassungen zu gesundheitspolitischen Vorlagen durchgeführt. Nachfolgend eine Auswahl:
Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»
Die Versorgungsprobleme mit wichtigen medizinischen Gütern sind weitreichend. Auf Stufe Bund existiert eine Zuständigkeits- und damit eine Handlungslücke. Mit dem direkten Gegenentwurf will der Bundesrat diese Lücke auf Verfassungsstufe schliessen und gleichzeitig die bestehenden Versorgungsstrukturen stärken. Durch die Ausweitung der Bundeskompetenz wird dem berechtigten Hauptanliegen der Volksinitiative Rechnung getragen. Das Ziel ist es, die Ursachen der Versorgungsprobleme zu mildern.
An der Vernehmlassung zum Gegenvorschlag der Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» haben zahlreiche Organisationen teilgenommen. Eine Mehrheit unterstützt den Gegenvorschlag. Einige Organisationen fordern jedoch punktuell Anpassungen. Mit der Verabschiedung der Botschaft des Bundesrats ist im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen.
Neue Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln
Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass individuelle Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf den Verpackungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln angebracht werden. Diese sollen Fälschungen und die illegale Vermarktung von Arzneimitteln in der legalen Lieferkette verhindern. Das Obligatorium wird von vielen Verbänden kritisch beurteilt.

Ausblick 2026
Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen bleibt das zentrale Thema der Gesundheitspolitik. Im Vordergrund stehen Lösungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit, die durch den Fachkräftemangel und Engpässe bei Arzneimitteln weiterhin gefährdet ist. Kontrovers diskutiert werden Massnahmen zur Dämpfung der Prämien der Grundversicherung und die hohen Verluste vieler Spitäler.
Generelle Themen
Strukturwandel, Spitalkrise und Ambulantisierung
Die Spitallandschaft steht vor einem tiefgreifenden Strukturwandel: Viele leiden unter Defiziten, Investitionsstau und Fachkräftemangel, während gleichzeitig eine Überkapazität an Standorten besteht. In Analysen wird davon ausgegangen, dass das System ohne konsequente Transformation aufgrund steigender Nachfrage und fehlendem Personal an seine Grenzen stossen könnte. Die politisch geförderte Ambulantisierung soll helfen, personalintensive stationäre Behandlungen zu reduzieren, erfordert jedoch den gezielten Ausbau ambulanter Strukturen, Tarife und Koordinationsmodelle.
Fachkräftemangel und demografischer Wandel
Der Fachkräftemangel bleibt eine der grössten Herausforderungen im Gesundheitswesen und hat sich 2025 weiter verschärft – besonders in der Hausarztmedizin, der Pflege und in der Langzeitversorgung. Studien und Versorgungsberichte weisen auf Tausende unbesetzte Stellen und eine wachsende Lücke bei ärztlichen Grundversorgern sowie diplomierten Pflegefachpersonen hin. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Leistungen wegen der alternden Bevölkerung und mehr chronischen Erkrankungen. Dadurch rücken Effizienzsteigerungen in den Fokus – etwa durch die Umsetzung der Pflegeinitiative, attraktivere Gesundheitsberufe, neue interprofessionelle Versorgungsmodelle sowie Entlastung durch Digitalisierung und Aufgabenverschiebungen (z. B. erweiterte Leistungen in Apotheken).
Pharmaregulierung
Der Bundesrat will Unternehmen administrativ entlasten und dazu bestehende Regulierungen überprüfen. Er hat im Rahmen des Unternehmensentlastungsgesetzes festgelegt, dass unter anderem die Pharmaregulierung auf mögliche Entlastungen überprüft werden soll. Eine vom BAG in Auftrag gegebene «Bereichsstudie» soll im zweiten Semester 2026 vorliegen.
Geplante Vernehmlassungen
Der Bundesrat hat im 2026 zwei Vernehmlassungen angekündigt, welche für die Galenica Gruppe von Relevanz sind:
Teilrevision Heilmittelgesetz 3b
Mit der HMG-Teilrevision 3b sollen die Hürden des Versandhandels gesenkt werden. Aktuell wird für jede Bestellung vorgängig ein ärztliches Rezept benötigt. Neu soll die Bestellung von nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne ärztliches Rezept erfolgen dürfen. Die Versandhändler sollen weiterhin eine adäquate Fachberatung und die Dokumentation aller relevanten Informationen sicherstellen.
Die strenge Regelung der Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker bezüglich Heimlieferung von Arzneimitteln soll gelockert werden. Damit dürfen Apothekerinnen und Apotheker ihnen bekannte Kundschaft nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel nach Hause liefern.
Die HMG-Teilrevision 3b dürfte frühestens im nächsten Jahrzehnt in Kraft treten.
Bundesgesetz über den digitalen Gesundheitsdatenraum
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 voraussichtlich die Vernehmlassung zum «Bundesgesetz über den digitalen Datenraum Gesundheit» eröffnen. Dieses ist als querschnittsorientiertes Rahmengesetz konzipiert. Damit soll die Grundlage für die Etablierung zentraler Dienste zur Unterstützung medienbruchfreier Datenflüsse in den Bereichen Behandlung, Abrechnung, Forschung und öffentliche Gesundheit geschaffen werden. Es soll den Rahmen für Infrastruktur, Basisdienste und Sekundärnutzung festlegen.
Neue Gesetzesberatungen
Elektronisches Gesundheitsdossier-Gesetz
Der Bundesrat hat im vierten Quartal 2025 die Botschaft zum Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) ans Parlament überwiesen. Das E-GD ersetzt das bisher wenig genutzte elektronische Patientendossier und geht in Struktur, Organisation und Nutzung weit darüber hinaus. Vorgesehen ist, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner automatisch ein Gesundheitsdossier erhalten, sofern sie nicht aktiv darauf verzichten. Zudem sollen künftig alle Leistungserbringer damit arbeiten. Das E-GD stützt sich auf eine zentrale technische Infrastruktur, die der Bund beschafft, während die Kantone Betrieb und Dienstleistungsangebot sicherstellen. Der Bund kann ausserdem Daten im E-GD löschen, die fälschlicherweise eingestellt wurden.
Es ist davon auszugehen, dass gegen das E-GD-Gesetz das Referendum ergriffen wird und die Bevölkerung über die Vorlage abstimmen wird. Da die zweite Abstimmung über eine elektronische Identität (E-ID) im September 2025 mit einem Ja-Anteil von 50,39 Prozent knapp ausfiel, erscheint es sehr anspruchsvoll, eine Mehrheit der Bevölkerung von der Vorlage zu überzeugen. Aktuell ist offen, ob und wie das Parlament die Vorlage ändern wird, um die Chancen auf eine Annahme zu erhöhen.