Integrität in der Lieferkette
nichtfinanzielle Belange
Galenica setzt sich dafür ein, dass neben den Unternehmen im Netzwerk auch deren Geschäftspartner internationale und nationale Gesetze, Normen, branchenspezifische Standards, und die Menschenrechte einhalten. Mit diesen Massnahmen möchten wir sicherstellen, dass alle Geschäftspraktiken ethisch und verantwortungsvoll erfolgen – zur Stärkung vom Vertrauen unserer Kunden und Partner sowie zum positiven Beitrag für die Gesellschaft.

GRI 3-3
Art. 964b Abs. 1 OR
Art. 964b Abs. 2 Ziff. 4 OR
Integrität in der Lieferkette bedeutet, dass bei der Beschaffung von Rohstoffen, Waren und Dienstleistungen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden. Dazu zählen lokale Beschaffung, ökologische und soziale Kriterien, insbesondere die Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten, das Verbot von Kinderarbeit, der Ausschluss von Zwangs- oder Pflichtarbeit und die Sorgfaltspflicht im Umgang mit Konfliktmineralien in der vorgelagerten Lieferkette.
Den grössten Teil des Beschaffungsvolumens macht der Einkauf von Arzneimitteln aus. Galenica beschafft diese über eine breite Lieferantenstruktur.
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Auswirkungen, Risiken & Chancen |
Charakterisierung |
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Das Vernachlässigen einer verantwortungsvollen Beschaffungspolitik kann negative Auswirkungen auf die Umwelt sowie auf die Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte entlang der gesamten Lieferkette haben. |
Negativ, potenziell Ganze Wertschöpfungskette |
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Galenica kann durch verantwortungsvolles Beschaffungsverhalten dazu beitragen, menschenwürdige Arbeit, faire Löhne und Gleichstellung in der Lieferkette sicherzustellen. |
Positiv, potenziell Ganze Wertschöpfungskette |
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Das Lieferkettenmanagement und die Beschaffung von Rohstoffen/Produkten sind für Galenica ein wichtiger Kosten- und Risikofaktor und beeinflussen damit den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. |
Risiko Eigener Betrieb |
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Bei Missachtung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette können für Galenica rechtliche und reputative Schäden entstehen. |
Risiko Eigener Betrieb |
GRI 3-3,
GRI 308-1, 308-2
GRI 414-1, 414-2
Art. 964b Abs. 2 Ziff. 5 OR
Unsere Zielsetzung
Wir verpflichten uns zu einer verantwortungsvollen Beschaffung, die ökologische und soziale Standards entlang der gesamten Lieferkette wahrt.
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Ziel |
Status |
Zieljahr |
Messparameter |
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2025 |
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2024 |
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Wir verlangen von unseren Lieferanten die Einhaltung des Lieferantenkodex und überprüfen dies mit mindestens 10 Stichproben pro Jahr. |
= |
Jährlich |
Anzahl Stichproben |
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12 |
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11 |
↗ Realistisch
→ Teilweise verzögert/kritisch
↘ Kritisch
= Erreicht
× Nicht erreicht
GRI 3-3
Art. 964b Abs. 2 Ziff. 2-3 OR
Unser Managementansatz
Uns ist die Sicherstellung von Integrität in der Lieferkette ein zentrales Anliegen. Dadurch werden eine menschenwürdige Arbeit, faire Löhne und Gleichstellung in der Lieferkette sichergestellt, was einen positiven Effekt auf die Branche hat und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in der Schweiz fördert.
GRI 2-23, 2-24, 2-25
GRI 308-2, 414-2
Verhaltenskodex für Lieferanten
Zu unseren zentralen Instrumenten zählt der Verhaltenskodex für Lieferanten. Ziel des Kodexes ist es, die Transparenz in der eigenen Lieferkette zu steigern und so sicherzustellen, dass die eigene Verantwortung wahrgenommen werden kann. Der Verhaltenskodex bezieht sich auf die international verankerten Menschenrechtsstandards sowie die geltenden Kernabkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und enthält insbesondere Vorgaben zur Einhaltung der Arbeits- und Menschenrechte, zu ethischen Geschäftspraktiken, fairer Entlohnung sowie zu Umwelt-, Gesundheits- und Qualitätsvorschriften. Der Verhaltenskodex gilt für Zulieferer, Dienstleistungserbringer und Berater der Galenica Gruppe. Er ist auf der Unternehmenswebseite abrufbar und ist Bestandteil aller neu abgeschlossenen Verträge. Dabei ist der Rechtsdienst stets involviert und überprüft regelmässig die Vertragsvorlagen der Galenica Gruppe auf Compliance-Risiken. Ausserdem werden die Mitarbeitenden der Einkaufsabteilungen in Schulungen zu den Inhalten des Kodex sensibilisiert.
Zu unserem Ziel gehört die jährliche Überprüfung der Einhaltung unseres Lieferantenkodexes mittels Stichproben. 2024 wurden erstmals standardisierte Lieferantenumfragen mittels Stichprobe durchgeführt. Diese Lieferanten-Audits wurden auch 2025 durchgeführt, welche positiv ausgefallen sind. Von den 12 durchgeführten Überprüfungen wurden 11 unterzeichnet bzw. bestätigt. Ein multinationales Unternehmen hat auf den eigenen Code of Conduct verwiesen, welcher sich mit unserem deckt. Ebenfalls wurden Massnahmen bei Nichteinhalten des Kodex erarbeitet.
GRI 2-26
Integrität durch Whistleblowing
Interne und externe Stakeholder können Bedenken bezüglich der Geschäftstätigkeit von Galenica über die externe Whistleblower-Meldestelle äussern. Diese bietet allen Mitarbeitenden und Geschäftspartnern die Möglichkeit, Verdachtsfälle auf Regelverstösse anonym zu melden. Alle Meldungen werden untersucht. Verstösse haben Sanktionen zur Folge. Im Berichtsjahr wurden keine Verdachtsfälle gemeldet.
GRI 408-1, 409-1
Art. 964j OR
VSoTr
Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit, sowie Zwangs- und Pflichtarbeit
Galenica ist in Bezug auf die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit 2025 ihren Prüfpflichten nachgekommen. Namentlich wurden interne wie auch externe Abklärungen getroffen, inwiefern Galenica von Konfliktmineralien und Kinderarbeit betroffen ist. In Bezug auf Konfliktmineralien bestehen keine Berührungspunkte, weshalb Galenica diesbezüglich von den Berichtserstattungspflichten befreit ist.
In Bezug auf Kinderarbeit hat Galenica die wichtigsten Lieferanten angeschrieben und sich dokumentieren lassen. Im Rahmen dieser Stichprobenprüfung wurde der Herstellungsort der Produkte angefragt und mit dem UNICEF Child Labour Index abgeglichen sowie bei Risikoländern für weitere Dokumentationen bis hin zu Audits vor Ort angefragt. Die Abklärungen haben ergeben, dass kein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit besteht, und somit ist Galenica auch diesbezüglich von den Berichterstattungspflichten befreit.