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Integrität in der Lieferkette

GRI-Report

Galenica hat zum Ziel, die Transparenz in der eigenen Lieferkette zu steigern und sicherzustellen, dass international und national geltende Rechte sowie die Menschenrechte eingehalten werden.

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Management des wesentlichen Themas (GRI 2-23, 2-24, 2-25, 2-26, 3-3)

Galenica stellt sicher, dass nicht nur die Gruppe und ihre Unternehmen, sondern auch deren Geschäftspartner international und national geltende Rechte und Normen sowie branchenspezifische Standards, Good Practices und die Menschenrechte einhalten. Dadurch wird eine menschenwürdige Arbeit, faire Löhne und Gleichstellung in der Lieferkette sichergestellt, was einen positiven Effekt auf die Branche hat und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in der Schweiz fördert.

Verhaltenskodex für Lieferanten

Galenica hat im Jahr 2023 ihren Verhaltenskodex für Lieferanten aktualisiert. Das Ziel ist es, die Transparenz in der eigenen Lieferkette zu steigern und so sicherzustellen, dass die eigene Verantwortung wahrgenommen werden kann. Der Verhaltenskodex bezieht sich auf die international verankerten Menschenrechtsstandards und die geltenden Kernabkommen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) und enthält insbesondere Vorgaben zur Einhaltung der Arbeits- und Menschenrechte, zu ethischen Geschäftspraktiken sowie zu Umwelt-, Gesundheits- und Qualitätsvorschriften. Der Verhaltenskodex gilt für Zulieferer, Dienstleistungserbringer und Berater der Galenica Gruppe. Er wurde auf der Unternehmenswebseite publiziert und ist Bestandteil aller neu abgeschlossenen Verträge. Dabei ist der Rechtsdienst stets involviert und überprüft regelmässig die Vertragsvorlagen der Galenica Gruppe auf Compliance-Risiken. Ausserdem werden die Mitarbeitenden der Einkaufsabteilungen in Schulungen für die Inhalte des Kodex sensibilisiert.

Galenica plant, ab 2025 die Einhaltung des Lieferantenkodex der Top 10 Lieferanten alle drei Jahre zu überprüfen.

Interne und externe Stakeholder können Bedenken bezüglich der Geschäftstätigkeit von Galenica über die externe Whistleblower-Meldestelle äussern. Diese bietet allen Mitarbeitenden und Geschäftspartnern die Möglichkeit, Verdachtsfälle auf Regelverstösse anonym zu melden. Alle Meldungen werden untersucht.

Zielsetzung Lieferkette

Ziel

Status

Zieljahr

Messparameter

 

2023

 

2022

Wir überprüfen die Einhaltung des Lieferantenkodex unserer Top 10 Lieferanten alle drei Jahre ab 2025.

2025

Überprüfung der Top 10 Lieferanten

 

Keine Überprüfung

 

Keine Überprüfung

↗  Realistisch
→ Teilweise verzögert/kritisch
↘  Kritisch
=  Erreicht
×  Nicht erreicht

Der Verhaltenskodex für Lieferanten wurde im Juli 2023 aktualisiert und ist Bestandteil aller neu abgeschlossenen Verträge. Der Fragebogen für die Lieferanten befindet sich zurzeit in Ausarbeitung, die Umsetzung erfolgt im Jahr 2024.

Beurteilung des Managementansatzes und der Massnahmen

  • Meldungen: Verdachtsfälle werden untersucht und haben bei Verstössen Sanktionen zur Folge.
  • Einführung von Lieferanten-Audits: ab 2025 sollen unsere Top 10 Lieferanten alle drei Jahre auf die Einhaltung des Lieferantenkodex überprüft werden.
  • Reporting in Übereinstimmung mit der Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr).

Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit

Galenica ist in Bezug auf die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit, die ab dem Geschäftsjahr 2023 Anwendung findet, ihren Prüfpflichten nachgekommen. Namentlich wurden interne wie auch externe Abklärungen getroffen, inwiefern Galenica von Konfliktmineralien und Kinderarbeit betroffen ist. In Bezug auf Konfliktmineralien bestehen keine Berührungspunkte, weshalb Galenica diesbezüglich von den Sorgfalts- und Berichtserstattungspflichten befreit ist. In Bezug auf Kinderarbeit hat Galenica die wichtigsten Lieferanten angeschrieben und sich dokumentieren lassen. Die Abklärungen haben ergeben, dass kein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht und somit ist Galenica auch diesbezüglich von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten befreit.

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