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Externes Umfeld

Lagebericht

Die Entwicklung der Gesundheitskosten ist im Jahr 2023 zu einer der Hauptsorgen der Schweizer Bevölkerung geworden. Als Folge schlägt das Parlament eine Vielzahl an Massnahmen vor. Diese dürften die Probleme wie die Kostenentwicklung, den Fachkräftemangel und Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln aber kaum nachhaltig lösen. Potenzial sehen Bundesrat und Parlament in der Förderung der digitalen Transformation. Neben den marktpolitischen Ereignissen sieht sich Galenica mit einer Vielzahl weiterer Einflüsse konfrontiert, wie zum Beispiel veränderte Kundenbedürfnisse oder die Alterung der Gesellschaft.

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Anzahl Beschäftigte im Gesundheitswesen Schweiz

509’791

Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten (2022, Quelle: Bundesamt für Statistik)

Neuwahlen Parlament und Gesundheitsministerin

Im Herbst 2023 fanden Neuwahlen des Bundesparlaments statt. Rund ein Viertel aller Ratsmitglieder wurden neu gewählt. Im Nationalrat gab es einen Rechtsrutsch, während die Zusammensetzung des Ständerats nahezu identisch geblieben ist. Die 52. Legislatur 2023 bis 2027 hat mit dem Beginn der Wintersession im Dezember 2023 begonnen.

Mit der Annahme der Vorlage einer einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) aus dem Jahr 2009 haben der National- und der Ständerat in der ersten Session im Dezember 2023 bewiesen, dass sie bereit sind, mehrheitsfähige Kompromisse zu schmieden.

Der langjährige Gesundheitsminister Alain Berset hat im Juni 2023 seinen Rücktritt angekündigt. Er leitete das EDI von 2012 bis 2023. Elisabeth Baume-Schneider hat das Innendepartement am 1. Januar 2024 übernommen.

Kostendruck

Unser erstklassiges Gesundheitswesen kostet. Die steigenden Krankenkassenprämien sind eine grosse Belastung für die Schweizer Bevölkerung. Der Druck, das Kostenwachstum zu stoppen, steigt.

Prozesseffizienz, Synergien, die Positionierung der Apotheken als kostenbewusster und niederschwelliger Zugang im Schweizer Gesundheitswesen und Kostenbewusstsein prägen die Geschäftsaktivitäten im Galenica-Netzwerk. Mit ihren Digitalisierungsinitiativen arbeitet Galenica ganz konkret an zahlreichen Initiativen mit Einsparpotenzial.

Die Prämienentwicklung als Hauptsorge der Bevölkerung und des Parlaments

Im Jahr 2024 steigt die durchschnittliche Krankenkassenprämie um 8.7%. Innovative Therapien, mehr Arztbesuche, teurere Medikamente und der Abbau der Reserven bei den Krankenversicherern sind die Hauptgründe dieser Kostensteigerung.

Mit 40% und einem rasanten Anstieg um 16% sind Gesundheitsfragen und die Krankenkassenprämien die neue Hauptsorge der Schweiz (Quelle: Credit Suisse Sorgenbarometer 2023, GfS).

Mehrere Faktoren führen dazu, dass die Prämien stärker steigen als die Gesamtkosten, beispielsweise der medizinische Fortschritt, die wachsende und älter werdende Bevölkerung und die Umsetzung des Grundsatzes «ambulant vor stationär». Politisch wird meistens die Entwicklung der Gesamtkosten kritisiert. Durch das Bevölkerungswachstum gibt es eine Schere zwischen dem gesamten Kostenwachstum und dem Kostenwachstum pro Kopf, das weit weniger stärk wächst.

Im National- und Ständerat wurden mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht, welche vier Stossrichtungen verfolgen: Moratorium der Leistungen in der Grundversicherung, Moratorium der Prämien in der Grundversicherung, Auslandeinkäufe ermöglichen (Aufhebung des Territorialitätsprinzips) und den Vertragszwang zwischen Leistungserbringern und Krankenversichern aufheben.

Für viele Haushalte mit mittleren Einkommen, die nicht von kantonalen Prämienenverbilligungen profitieren, ist die Prämienentwicklung problematisch. Die SP Schweiz schlägt als Lösung vor, dass maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien verwendet werden sollen. Das Parlament lehnt die «Prämien-Entlastungs-Initiative» ab. Es hat einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zu Prämienverbilligungen erarbeitet, welche die SP als ungenügend erachtet.

Das Parlament lehnt ebenfalls die eidgenössische Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» ab, die von der Mitte (damals CVP) eingereicht wurde. Dem Initiativkomitee geht ein indirekter Gegenvorschlag zu wenig weit, den das Parlament auf Stufe Gesetz ausgearbeitet hatte.

Die indirekten Gegenvorschläge treten in Kraft, falls die Initiativen zurückgezogen oder von Volk und Ständen abgelehnt werden.

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Apotheken in der Schweiz

1’839

(2023, Quelle: Pharmasuisse)

Das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen ist in Beratung

Der Bundesrat verfolgt mit dem zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung drei Ziele: Er will die medizinisch nicht begründete Mengenausweitung reduzieren, das Kostenwachstum in der Grundversicherung der Krankenversicherer bremsen und die Qualität der Versorgung im Gesundheitswesen verbessern. Der Vorschlag des Bundesrats ist bei den interessierten Kreisen im Rahmen der Vernehmlassung auf grosse Kritik gestossen.

Der Nationalrat hat im Jahr 2023 die Beratung der Bundesratsvorlage abgeschlossen. Er hat zwei Punkte präzisiert, die für die Apothekerschaft wichtig sind:

  1. Im Rahmen von kantonalen oder nationalen Programmen können Apothekerinnen und Apotheker vorsorgliche Massnahmen wie Impfungen ohne ärztliche Anordnung über die Grundversicherung abrechnen.
  2. Über die Grundversicherung verrechnet werden können «pharmazeutische Leistungen zur Optimierung der ärztlich angeordneten Arzneimitteltherapie und der Therapietreue sowie die damit im Zusammenhang stehende Durchführung oder Veranlassung von Analysen und Abgabe von der Untersuchung oder Behandlung dienenden Mitteln und Gegenständen, die in interprofessioneller Absprache mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen erfolgen».

Das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen trägt im hohen Masse zur Positionierung der Apotheke als niederschwelligen Zugang zu Dienstleistungen und Beratungen im Gesundheitswesen bei und fördert so einen positiven Beitrag zur Kostendämpfung. Die Gesundheitskommission des Ständerats hat die Beratung im Herbst 2023 aufgenommen.

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Spitäler in der Schweiz

278

(2022, Quelle: Bundesamt für Statistik)

Heilmittelgesetz und Verordnungen

KVV/KLV: Revision Vertriebsanteil für rezeptpflichtige Medikamente tritt Mitte 2024 in Kraft

Im September hat der Bundesrat entschieden, den raschen Zugang zu sicheren Arzneimitteln zu verbessern (Einzelfallvergütung). Ausserdem hat er Massnahmen zur Förderung von Generika und Biosimilars beschlossen, z.B. die Erhöhung des Selbstbehalts, falls die Patienten ein Originalpräparat bevorzugen. Das jährlich wiederkehrende Einsparpotenzial wird auf CHF 250 Mio. Franken geschätzt. Die neuen Bestimmungen sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Im Dezember hat sich der Bundesrat für eine Revision des Vertriebsanteils für rezeptpflichtige Medikamente ausgesprochen. Bisher war der Vertriebsanteil bei teureren Arzneimitteln höher als bei günstigeren, so dass es einen Anreiz gab, teurere Medikamente zu verkaufen. Durch die Revision wird der Preis bei vielen teureren Arzneimitteln gesenkt und bei einigen günstigeren Medikamenten erhöht. Neu gilt ausserdem ein einheitlicher Vertriebsanteil bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln. Die Entschädigung für die Leistungserbringer ist somit immer gleich hoch, unabhängig davon, ob ein Originalpräparat oder ein günstigeres Generikum abgegeben wird. Die Massnahmen sollen die Abgabe von günstigeren Generika und Biosimilars weiter fördern. Erwartet werden jährliche Einsparungen von CHF 60 Mio. Die Verordnungsänderung zum Vertriebsanteil für rezeptpflichtige Medikamente tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

An der Sitzung vom Dezember hat der Bundesrat ebenfalls die Verlängerung der Ende 2023 ausgelaufenen Tarifverträge zur Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker (LOA IV/1) bis Ende 2024 genehmigt.

Vernehmlassung Teilrevision Heilmittelgesetz – Vorschlag Versandhandel folgt später

Der Bundesrat hat im Dezember die Vernehmlassung für eine Revision des Heilmittelgesetzes (Etappe 3a) eröffnet. Die Vorlage enthält drei Schwerpunkte. Erstens soll die Schweiz die Regelung der EU für neuartige Therapien (ATMP) weitgehend übernehmen. Zweites soll ein Obligatorium für E-Rezepte und für E-Medikationspläne und einen wiederkehrenden Medikationsabgleich geschaffen werden. Ebenfalls soll die Arzneimittelsicherheit in der Pädiatrie durch den obligatorischen Einsatz von elektronischen Systemen zur Berechnung der individuellen Arzneimitteldosierung bei Kindern gesteigert wird. Drittens soll bei Tierarzneimitteln eine weitgehende Äquivalenz zum EU-Recht geschaffen werden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 22. März 2024. Die Vorlage dürfte 2025 ans Parlament überwiesen werden.

Die Revision zur Vereinfachung des Versandhandels von nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln soll gemäss dem BAG in der Revisionsetappe 3b vorgeschlagen werden. Die Vernehmlassung dürfte frühestens 2025 eröffnet werden. Die interessierten Verbände prüfen, ob der Prozess beschleunigt werden kann, indem das Parlament von sich aus aktiv wird.

Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz

40’002

(2023, Quelle: Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte)

Sonstige wichtige Einflüsse

Digitalisierung

Unsere Welt ist zunehmend digitalisiert, wobei im Gesundheitswesen noch Aufholbedarf besteht. Komplexe Themen wie Patientensicherheit und Datenschutz verlangsamen manche Digitalisierungsinitiative oder bremsen Leistungserbringer aus. Mit ihrer starken IT-Kompetenz und ihren zukunftsträchtigen E-Health-Initiativen engagiert sich Galenica für ein effizientes, sicheres und zunehmend digitales Gesundheitssystem. Zugunsten aller Akteurinnen und Akteure und zum Wohl der Patientinnen und Patienten.

Der Bundesrat hat im Jahr 2023 verschiedene Geschäfte präsentiert, um den Rückstand bei der digitalen Transformation im Gesundheitswesen aufzuholen.

Vernehmlassung umfassende Revision des elektronischen Patientendossiers

Dem elektronischen Patientendossier EPD weht ein steifer Wind entgegen. Der Bundesrat will dennoch am EPD festhalten und die Verbreitung von elektronischen Patientendossiers mit zwei Gesetzesentwürfen fördern.

Im Sommer 2023 hat der Bundesrat die interessierten Kreise eingeladen, im Rahmen einer Vernehmlassung Stellung zum umfassenden Revisionsvorschlag der Gesetzgebung zum EPD (EPDG) zu nehmen. Zentrale Elemente der EPDG-Teilrevision sind:

  • Verpflichtung aller ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen
  • Opt-Out oder Freiwilligkeit für Patientinnen und Patienten
  • Zentrale Ablage für dynamische Daten (Medikationsübersicht, Impfdossier)
  • Nutzung der technischen Infrastruktur für B2B-Zusatzdienste
  • EPD-Zugriff für Forschende

Die Vorlage stösst auf positives Echo. Mehrere Akteure – darunter die einflussreiche Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK – schlagen vor, eine einzige zentrale Datenplattform einzuführen. Das bisherige System der dezentralen Datenhaltung ist auf enorme technische Probleme gestossen, die bis dato nicht völlig gelöst werden konnten. Mehrere Organisationen und politische Parteien schlagen vor, das EPD-Obligatorium der ambulanten Leistungserbringer vorzuziehen. Die Botschaft und der Gesetzesentwurf sollen bis Ende Juni 2024 ans Parlament überwiesen werden. Die Inkraftsetzung ist frühestens 2028 vorgesehen.

EPDG Übergangsfinanzierung

Damit die Finanzierung der Stammgemeinschaften bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision sichergestellt wird, schlägt der Bundesrat dem Parlament eine Übergangsfinanzierung vor.

Im Dezember hat der Nationalrat das Geschäft behandelt. Er unterstützt die Vorlage des Bundesrats, hat aber entschieden, das EPD-Obligatorium für ambulante Leistungserbringer vorzuziehen.

Die Beratung der EPDG Übergangsfinanzierung findet im Ständerat im 2024 statt. Ziel ist es, die Vorlage ab 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.

Finanzierungsbotschaft DigiSanté

Der Einsatz künstlicher Intelligenz birgt ein grosses Potenzial, geht aber auch mit beträchtlichen Risiken einher. Der Bundesrat hat im November 2023 das Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen DigiSanté verabschiedet und dem Parlament eine Botschaft und einen Verpflichtungskredit überwiesen.

DigiSanté umfasst rund 50 Vorhaben und ist in vier Pakete unterteilt: (1) Voraussetzungen für die digitale Transformation; (2) Nationale Infrastruktur; (3) Behördenleistungen digitalisieren und (4) Sekundärnutzung für Planung, Steuerung und Forschung. Es hat eine Laufzeit von zehn Jahren (2025 bis 2034).

Bei mehreren Vorhaben sind zuerst die Rechtsgrundlagen zu schaffen, bevor Mittel aus dem Verpflichtungskredit gesprochen werden können.

Vernetzung

Die Patientinnen und Patienten erwarten heute zu Recht ein nahtlos verbundenes Gesundheitswesen. Die Vernetzung der verschiedenen Leistungserbringer ist zentral, auch Konsolidierungen können zum Abbau von Schnittstellen beitragen. Die Zusammenarbeit zwischen der Privatwirtschaft, der öffentlichen Hand und der Wissenschaft muss gestärkt werden, dies ist auch im Sinn der DigiSanté-Initiative des Bundes.

Galenica engagiert sich in verschiedenen Branchenverbänden für eine konstruktive Zusammenarbeit der Leistungserbringer im Gesundheitswesen.

Veränderte Kundenbedürfnisse

Kundinnen und Kunden erwarten heute eine Präsenz in der digitalen und der analogen Welt. Für Informationen greifen sie gerne auf Online-Suchmaschinen zurück, dadurch sind sie (vermeintlich) besser informiert. Prävention und ein gesundheitsbewusster Lebensstil sind vielen Menschen wichtig, gleichzeitig steigt aufgrund des demographischen Wandels die Anzahl der fremdbestimmten Patientinnen und Patienten.

Mit ihrer Omni-Channel-Strategie, den Home-Care-Angeboten und der Reputation als führendes Gesundheitsnetzwerk gelingt es Galenica, sich als verlässliche Partnerin für Dienstleistungen rund um die Gesundheit zu positionieren.

Alternde Gesellschaft

Die Bevölkerung in der Schweiz wird immer älter. Diese Entwicklung bringt Herausforderungen mit sich. Die Plätze in Alters- und Pflegeheimen sind knapp. Zudem wollen ältere Menschen möglichst lange zu Hause bleiben.

Den Home-Care-Angebote von Galenica kommt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels eine grosse Bedeutung zu.

Klimawandel

Der Klimawandel mit regelmässigen Hitzewellen beeinträchtigt die Gesundheit der Bevölkerung. Für die Unternehmen geht er mit steigenden Energiekosten, zusätzlichen Regulierungen sowie Offenlegungspflichten einher.

Galenica ist überzeugt, dass verantwortungsvolles Handeln wesentlich zum langfristigen Erfolg des Unternehmens beiträgt und innerhalb und ausserhalb des Unternehmens positiv wirkt. Deshalb ist Nachhaltigkeit ein integraler Bestandteil der Unternehmensführung von Galenica.

Vielfalt und Chancengleichheit

Gemischte Teams sind erfolgreicher und Unternehmen, die das erkannt haben, verfügen über einen Wettbewerbsvorteil. Nur wenn das Potenzial aller Mitarbeitenden einfliessen kann, lassen sich die Herausforderungen unserer Zeit lösen. Diversität ist daher eine unternehmerische Pflicht.

Das Galenica-Netzwerk setzt auf Diversität und vereint Menschen aus allen Sprachregionen der Schweiz und aus mehr als 80 Nationen und allen Altersstufen. Wir sind überzeugt, dass die unterschiedlichen Sprachen, Alterskategorien und Hintergründe unserer Mitarbeitenden die Entwicklung und den Erfolg von Galenica erst möglich machen.

Fachkräftemangel

Der Mangel an qualifiziertem Fachpersonal betrifft die gesamte Branche und ist und bleibt eine grosse Herausforderung für die Gesundheitsversorgung der Schweiz. Ohne Apothekerinnen und Apotheker keine Apotheken!

Galenica engagiert sich an vorderster Front für den Berufsnachwuchs und die Attraktivität der pharmazeutisch-medizinischen Berufe. Eine dedizierte Taskforce widmet sich der Problematik und entwickelt kreative Ideen zur Nachwuchsgewinnung und zur Erhaltung der Attraktivität der Berufsbilder.

Ausblick

  • Das Gesundheitswesen in der Schweiz ist nach wie vor in einem guten Zustand. Das Kostenwachstum, überlastete Spitalnotfallstationen, Versorgungsengpässe bei den Arzneimitteln, Personalmangel bei Pflegefachpersonen, fehlender Nachwuchs bei Hausärztinnen und Hausärzten und der Rückstand bei der digitalen Transformation bleiben im Fokus der Gesundheitspolitik.
  • Auch in der neuen Legislatur bleibt es die primäre Aufgabe der Gesundheitspolitik, eine effiziente und bezahlbare Versorgung sicherzustellen.
  • Weil die Versorgungsengpässe bei Fachkräften andauern werden, dürfte die Bereitschaft im Parlament steigen, vom «ärztlichen Diagnose- und Behandlungsmonopol» im KVG abzuweichen und neue Versorgungsmodelle zu schaffen. Namentlich Apothekerinnen und Apotheker und Pflegeexpertinnen und -experten APN (Advanced Practice Nursing) könnten eine wichtigere Rolle in der Grundversorgung übernehmen.
  • Vom Bundesrat wird erwartet, dass er 2024 Massnahmen zur Beseitigung oder Linderung von Versorgungsengpässen bei Arzneimitteln präsentiert.
  • Die Galenica Gruppe engagiert sich für politische Lösungen, die eine effiziente Leistungserbringung zu betriebswirtschaftlichen Kosten ermöglichen. Auch schlägt sie vor, die interprofessionelle Zusammenarbeit zu stärken und neue Versorgungsmodelle zu schaffen. Sie spricht sich dezidiert gegen Massnahmen aus, welche eine Rationierung zum Ziel haben und die teilweise bereits schwierige Versorgungslage gefährden.
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